Auch in Zürich muss bei Bauten mit öffentlicher Beteiligung ein bestimmter Anteil der Baukosten für Kunst ausgeschieden werden. Die Idee hinter dieser Art von institutionalisierter Kunst ist es, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk sowie in der Öffentlichkeit zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu geben. Kunst-und-Bau wird so zu einem Bestandteil von Baukultur, was die – meist äussere Erscheinung – von Bauten mitprägt. Die öffentliche Hand als Bauherrin verleiht darin auch ihrem baukulturellen Anspruch Bedeutung. Bei öffentlichen Gebäuden – Schulen, Krankenhäusern, Theatern – geht damit ein Gemeinwohlinteresse einher; die Bevölkerung leistet sich gemeinschaftlich Kunst und die Vergabe von Aufträgen für Kunstwerke unterliegt der Submissionsverordnung (SVO) des Kantons. Die gesetzliche Grundlage für Kunst-und-Bau in Zürich liefert ein Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 1962: Bei städtischen Neubauten, Umbauten und Sanierungen sind im Kostenvoranschlag 0.3 bis 1.5 Prozent der Anlagekosten ohne Land für »künstlerischen Schmuck« zu reservieren. Die in diesem Rahmen realisierten Projekte müssen bau- und perimeterbezogen sein und können nicht auf andere Bauten oder Grundstücke übertragen werden. Auch Baugenossenschaften, die Bauland von der Stadt im Baurecht erhalten, sind verpflichtet, denselben Anteil der Bausumme für Kunst und Bau aufzuwenden.
Bei Baugenossenschaften, die per definitionem nicht gewinnorientiert sind, muss für Kunst-und-Bau ein Überschuss zur Finanzierung der Projekte erwirtschaftet werden. Die realisierte Kunst dient denn auch nicht der Öffentlichkeit, sondern dem Gemeinwohl eines relativ engen Kreises der Bewohner- und NutzerInnen. Die Verpflichtung zur Realisierung von Bau-Kunst ist damit ans Land gekoppelt, nicht an die Öffentlichkeit der Nutzung. Dennoch prägte Kunst als sozial-politische Vermittlerin die Genossenschaftsbewegung von Anfang an stark mit. Die architektonischen, plastischen oder bildnerischen Werke an Genossenschaftssiedlungen brachten zum Ausdruck, dass alle Menschen – auch die Arbeiterschaft – ein Recht auf Bildung und Kunst, und damit Anteil an den zivilisatorischen Errungenschaften der Gesellschaft haben.
Das Kunst-und-Bau-Projekt der Genossenschaft Kalkbreite für den Neubau Kalkbreite knüpft konsequent an diesem Kunst-Verständnis in der genossenschaftlichen Tradition an und stellt dessen politisch-soziale Dimension in den Vordergrund.
Neubau Kalkbreite
Die gemeinnützige Baugenossenschaft Kalkbreite wurde im Juni 2007 gegründet. Bereits im September 2007 erhielt sie den Zuschlag für das Baurecht über das 6’350 m2 grosse Kalkbreite-Areal in Zürich-Aussersihl. Das Areal ist im Besitz der Stadt Zürich und wurde seit dem 19. Jahrhundert als Tramabstellanlage genutzt. Daneben sollte nach dem Willen des Gemeinderats eine gemischte Siedlung mit gemeinnützigen Wohnungen und Gewerberaum entstehen. Derzeit ist dieses neue Stück Stadt, basierend auf einem Entwurf der Zürcher Architekten Müller Sigrist noch im Bau, bis Sommer 2014 entsteht auf dem Areal eine Wohn- und Gewerbesiedlung mit 88 Wohnungen, 24 Gewerbeeinheiten und diversen Gemeinschaftsräumen.
Das Bebauungs- und Nutzungskonzept für die Überbauung entwickelte die Genossenschaft von Anfang an in einem breiten partizipativen Prozess. Ziel war es, das Areal baulich und sozial in den städtischen Kontext einzubinden und zu einem lebendigen Zentrum im Quartier werden zu lassen. Günstige Mieten, innovative Gewerbenutzungen, eine breite soziale Durchmischung und die Beteiligung der künftigen Nutzerschaft in Aufbau und Betrieb sind die zentralen Grundpfeiler. Dank Gebäudestandard Minergie-P-Eco, Reduktion der motorisierten Mobilität (die Siedlung ist autofrei!) und des individuellen Flächenverbrauchs sowie betrieblicher Massnahmen soll ein Leben mit 2000 Watt – ein Ziel, dem sich die Stadt Zürich bereits 2008 verschrieben hat – pro Person möglich sein. Aber die Genossenschaft geht nicht nur mit ihrer Überbauung neue Wege, auch ihr Kunst-und-Bau-Projekt erweitert den gängigen Kanon.
Kunst-und-Bau Neubau Kalkbreite
Die Organisation des Wettbewerbs übernahm die »Kulturintendanz«, ein Ausschuss von interessierten GenossenschafterInnen, der sich als Verein organisiert hat und seit 2008 ein öffentliches Veranstaltungsprogramm rund um genossenschaftliche, kulturelle und nachbarschaftliche Themen spielt. In den Wettbewerb wurden 0.5 Prozent des Baubudgets investiert – für die Organisation und Durchführung sowie das Preisgeld. Insgesamt standen 300.000 Schweizer Franken zur Verfügung, davon 240.000 als Preisgeld für ein oder mehrere Gewinnerprojekte. Der Wettbewerb wurde im Sommer 2010 als zweistufiger, offener Wettbewerb mit öffentlicher Jurierung international ausgeschrieben. Über das – oder die – Gewinnerprojekt/e entschied eine breit aufgestellte Jury, bestehend aus der Vertretung der Genossenschaft (Martin Furler Bassand, Kulturmanager MAS AM (Vorsitz), Sabine Wolf, Vorstandsmitglied Genossenschaft, Res Keller, Geschäftsleiter Genossenschaft), der Repräsentantin der Stadt Zürich (Charlotte Tschumi, Fachstelle Kunst und Bau, Amt für Hochbauten), den Architekten und Landschaftsarchitekten (Pascal Müller, Müller Sigrist Architekten, Zürich, Markus Bieri, Freiraumarchitektur GmbH, Luzern) sowie den externen Fachjurorinnen (Teresa Chen, freischaffende Künstlerin, Mirjam Varadinis, Kuratorin Kunsthaus Zürich).
Ziel des Wettbewerbs war es, relevante künstlerische Positionen in das Projekt Kalkbreite so zu integrieren, dass die BewohnerInnen, BenutzerInnen und NachbarInnen etwas davon haben. Die Kunstprojekte sollten zudem im Einklang mit den Idealen und Zielen der Genossenschaft stehen. Die erste Stufe des Wettbewerbes war offen. Aus den eingereichten 69 Personendossiers wählte die Jury die zehn TeilnehmerInnen des Projektwettbewerbs – und schliesslich im Dezember 2010 aus den zehn eingereichten Entwürfen das Gewinnerprojekt »Genossenschaften« des Hamburger Künstlers Christoph Faulhaber.
Konzeptvorschlag für den Wettbewerb
Kunst und Bau der Genossenschaft Kalkbreite
Christoph Faulhaber, Hamburg 2010
Künstler Genossenschaft
1. Eine Genossenschaft mit dem Zweck, die Entwicklung eines einzelnen Künstlers zu unterstützen und an ihr zu partizipieren.
2. Es gibt kein einzelnes Auftragskunstwerk, keine »Kunst am Bau«, sondern das Konstrukt einer gemeinsamen ideellen Partizipation an dem Gesamtwerk eines einzelnen produzierenden Künstlers.
3. Der Künstler stellt der Genossenschaft jedes Jahr ein Zwölftel seiner Jahresproduktion zur Verfügung, diese »Arbeitsleistung« kann auf verschiedene, wechselnde Weise erfolgen:
– durch das Überlassen von einzelnen Werken, die in dieser Zeit unabhängig von der lokalen Referenz entstanden sind
– eine jährliche Ausstellung
– ein Workshop mit den Bewohnern der Kalkbreite
– ein eigener Pavillon auf der Venedig Biennale
4. Dafür erhält er pro Jahr 6.000 CHF. Diese Summe wird aus den Zinsen der festverzinslich angelegten 240.000 CHF gezahlt (Staatsanleihen Schweiz).
5. Die Genossenschaft besteht mindestens für 24 Jahre, bis zum Tode des Künstlers oder solange der Künstler seiner Berufstätigkeit im vollen Vermögen seiner körperlichen und geistigen Kräfte nachkommen kann.
6. Am Ende werden die 240.000 CHF an die Genossenschaft Kalkbreite zurückgezahlt.
Ziele
– Auseinandersetzung über den Genossenschaftsgedanken, Verhältnis vom Einzelnen zur Gemeinschaft, der durch das Projekt heraus gefordert wird: die teilweise Umwandlung des künstlerische Subjektes in ein gemeinschaftliches Objekt
– temporär, wiederkehrende Auseinandersetzungen über Sinn, Definition und Theorie der Kunst, Austausch, Anregung, Aufregung, Aufmerksamkeit
– finanzielle Nachhaltigkeit: da die 240.000 CHF nicht ausgegeben werden, stellen sie eine stille zukünftige Ressource für die Genossenschaft Kalkbreite dar, die allerdings bis zur Auflösung des gemeinsamen Verhältnisses nur einen theoretischen, immateriellen Wert darstellt
– ein wachsendes Werk in der Zeit, kein einmaliger Klotz, sondern Erneuerung, Fortschreibung, Dynamik, eine Investition in die Zukunft.
Kostenplan: 6.000 CHF pro Jahr
Konzeptvorschlag von Christoph Faulhaber für den Wettbewerb, 2010
Mit der einstimmigen Wahl von Faulhabers Vorschlag, wählte die Jury sicher den konsequentesten und zugleich radikalsten Vorschlag. Die Jury überzeugte der konzeptionelle Ansatz des prozesshaften Projekts, der zugleich das Arbeiten und Nachdenken der Genossenschaft widerspiegelt, die mit ihrem Bauprojekt auch eine Vision künftigen Zusammenlebens entwickelt. Sie hob es als konsequent hervor, ein Bauprojekt, das in einem offenen Dialog gemeinschaftlich entwickelt wird, nicht einfach mit »Kunst und Bau« zu möblieren, sondern auf die hier entwickelten Strukturen, die Denk- und Arbeitsweise auch im künstlerischen Beitrag zu reagieren.
Faulhabers Projektvorschlag folgt zwei Leitgedanken: dem »Verhältnis zwischen Individuum und Gemeinschaft, dem Einzelnen und der Vielzahl, sowie der Betonung der zeitbezogenen, prozessualen Arbeit, die die Entwicklung der Genossenschaft Kalkbreite begleitet«. Er schlägt vor, »eine Kooperationsform zu finden zwischen Auftraggeber (Genossenschaft) und Auftragnehmer (Künstler), die sich an dem Gedanken der gegenseitigen Teilnahme orientiert«. Dazu könne beispielsweise eine neue »Künstlergenossenschaft« gegründet werden, aber auch eine andere Rechtsform sei möglich. »Es gibt kein einzelnes Auftragskunstwerk, keine »Kunst am Bau«, sondern das Konstrukt einer gemeinsamen ideellen Partizipation an dem Gesamtwerk eines einzelnen produzierenden Künstlers.« So ist Faulhabers Projektvorschlag auch als Investition in eine soziale Skulptur zu verstehen. Zentrale Idee war, das gesamte Preisgeld in Höhe von CHF 240’000 für die kommenden 24 Jahre in Schweizer Staatsanleihen anzulegen und dem Künstler den jährlichen Zinsertrag für sein Schaffen zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung wollte dieser ein Zwölftel seines jährlichen Schaffens der Genossenschaft zur Verfügung stellen. Nach 24 Jahren, wenn die Siedlung längst gebaut, bezogen und belebt ist und die nächste Generation erwachsen geworden ist, stünde das Geld, zweckgebunden für Kunst-und-Bau, wieder zur Verfügung.
Mit der Wahl des Projekts wird die Genossenschaft auch gefordert. Im ersten Schritt ging es darum, den gemeinsamen Prozess genauer zu erarbeiten. Die Aufgabe delegierte der Vorstand, wie schon die Wettbewerbsdurchführung, an die Kulturintendanz.
Evolution des Projekts »Genossenschaften«
So überzeugend Faulhabers Projekt in seiner Radikalität und seinem hohen Abstraktionsgrad bei Wettbewerbseingabe war, so facettenreich, überraschend und herausfordernd war – und ist – der Prozess. Wie kann ein durch und durch offenes, prozesshaftes und nicht nur der Rationalität sondern auch der immanenten Arbeitslogik des Künstlers folgendes Projekt begleitet werden? Wo und wie werden Entscheide in einem Projekt gefällt, das einer Genossenschaft mit aktuell 850 Mitgliedern verpflichtet ist? Welche Geschwindigkeit ist für ein über 24 Jahre laufendes Projekt angemessen? Gibt es richtig und falsch, wenn niemand weiss, was in der Zukunft ist? Sind »Arbeitsleistung« und »Jahresproduktion« im künstlerischen Kontext messbar? Was geschieht mit dem Projekt, wenn – wie aktuell – die Anlage in Schweizer Staatsanleihen keine Zinsen abwirft? Wem »gehört« das Geld, wo ist es steuerpflichtig, wer entscheidet über die Anlage und in welcher Form findet der jährliche Rückfluss von einem Zwölftel der künstlerischen Jahresproduktion an die Genossenschaft zurück?

Öffentliche Veranstaltung zum Kunst-und-Bau-Projekt im Neubau Kalkbreite; Christoph Faulhaber (Mitte), Mai 2013 (Foto: Sabine Wolf)
In mehreren Besuchen Faulhabers in Zürich, in eMails und Telefonaten hat sich das Projekt weiterentwickelt, konkretisiert – und auch inhaltlich verschoben. Entscheidungen fällt jeweils der Künstler, die Intendanz steht ihm beratend und als vor Ort ausführende Instanz zur Seite. Grundlegende Anpassungen des Konzepts oder zentrale Fragestellungen wurden in öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des »Rosengartenprogramms« mit GenossenschafterInnen, künftigen BewohnerInnen und Interessierten gemeinsam diskutiert.
Konkretisierung
Kunst und Bau der Genossenschaft Kalkbreite
Christoph Faulhaber, Hamburg, 2013
Künstler Genossenschaft
1. Form der Partnerschaft ist eine gemeinsame Vereinbarung (›ideelle Genossenschaft‹)
2. Genossenschaft Kalkbreite fördert und unterstützt Faulhabers künstlerische Arbeit.
3. Der Künstler stellt der Genossenschaft jedes Jahr ein Zwölftel seiner Jahresproduktion zur Verfügung, »Arbeitsleistung«:
– der Künstler verbringt jedes Jahr eine Woche in der Kalkbreite oder mit den Bewohnern der Kalkbreite; »Artist in Residence« (Bed & Breakfast oder in einer der ›Boxen‹)
4. Anlage / Zinsen: Die Kalkbreite eröffnet ein eigenes Kunst-und-Bau-Konto, dorthin werden die 240.000 CHF überwiesen. Ziel für die Anlage des Geldes ist ein konzeptionell interessanter Mix verschiedener Genossenschaften, entweder durch längerfristige Darlehen oder verzinsliche Mitgliedsanteile. Nutznießer ist Christoph Faulhaber.
5. Zeitdauer: das Projekt dauert 24 Jahre.
6. Nachhaltigkeit: das Geld wird nicht ausgegeben, steht danach der Genossenschaft erneut für Kunst-und-Bau zur Verfügung.
7. Rechtliches: Urheber- und Eigentumsrechte bleiben beim Künstler. Die Genossenschaft Kalkbreite ist Nutznießer des Projektes, sie darf das Projekt für Werbezwecke, Publikationen in Print und Internet und andere nichtkommerziellen Zwecke verwenden.
Konkretisierung des Projekts «Genossenschaften» von Christoph Faulhaber, 2013
Neben der Konkretisierung einzelner Konzeptpunkte gab es eine wesentliche inhaltliche Änderung: Die europäische Bankenkrise hat dazu geführt, dass Schweizer Staatsanleihen heute kaum noch Zinsen abwerfen. Diese veränderte Ausgangslage galt es zu akzeptieren und neue Lösungen zu finden. Das Projekt reagiert konsequent. Die zur Verfügung stehende Preissumme wird nicht in Staatsanleihen, sondern in andere Genossenschaften investiert. Der Glauben an den Staat und seine Finanzinstitute ist erschüttert, wir können uns nur selber helfen. Mit der Entscheidung einher geht ein monetäres Verlustrisiko, der ideelle Gewinn ist ungleich höher. An welche Genossenschaften Darlehen in welcher Höhe, zu welchen Laufzeiten und zu welchen Konditionen vergeben werden, entscheidet der Künstler.
Mehrwert
Während der Erfolg einer Kapitalgesellschaft am Gewinn und Börsenkurs gemessen wird, zielt die Genossenschaft darauf ab, für ihre Mitglieder Nutzen zu produzieren. Für die Genossenschaft Kalkbreite begründet er sich im Kontext ihres Kunst-und-Bau-Projekts vor allem auf zwei Ebenen. Seit 2010 hat Christoph Faulhaber sein Projekt in mehreren Kunst-Ausstellungen präsentiert. Die Baugenossenschaft taucht damit einerseits in einem neuen Kontext auf und wird Teil des eigen-kodierten Kunstsystems. Die Neuausrichtung des Projekts mit dem Investment in andere Genossenschaften verstärkt andererseits seinen Charakter als soziale Skulptur. Einer, die den genossenschaftlichen Gedanken der Vernetzung verinnerlicht hat: Genossenschaften sind Zusammenschlüsse für einen gemeinsamen Zweck; die Kalkbreite unterstützt und ermöglicht mit ihren Darlehen die Realisierung von Projekten anderer Genossenschaften und fördert damit den genossenschaftlichen Gedanken. Über die Jahre und die mit den Darlehen einhergehende Beteiligung an anderen Genossenschaften entsteht ein internationales Netzwerk, basierend auf dem Kunst-und-Bau-Projekt der Zürcher Genossenschaft.
Wenn der Neubau im kommenden Jahr bezogen wird, werden die BewohnerInnen stärker noch als heute ihre Ansprüche, Erwartungen und Bedingungen an das Kunstprojekt formulieren. Das wird weitere Fragen auch zum Verhältnis zwischen Künstler und Genossenschaft aufwerfen. Was einzig von Beginn an klar ist: 2024 steht erneut zweckgebundenes Geld für Kunst-und-Bau in der Kalkbreite zur Verfügung. Wie viel von der eingesetzten Summe in – heute noch – gut 21 Jahren an die Genossenschaft zurück geht, werden die Zeit und der weitere Prozessverlauf zeigen.
Quellen
www.kalkbreite.net
www.kalkbreite.net/projekt/kunstundbau
http://anleitung.kalkbreite.net/gewerbe-und-kultur/kultur/
http://www.kalkbreite.net/rosengarten/veranstaltungen
www.mehralswohnen.ch/hunziker-areal/kunst-und-bau
www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau/kunst_und_bau.secure.html